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Finanzgericht Köln ebnet Weg für homosexuelle Partnerschaften: Zwei homosexuelle Partner einer Lebenspartnerschaft suchten um Eintrag der Steuerklasse IV auf ihren Lohnsteuerkarten nach. Das Finanzamt weigerte sich, weil dies nach aktueller Rechtsprechung bislang ausschließlich heterosexuellen Ehegatten vorbehalten sei. Alsdann rief das Paar das Kölner Finanzgericht an und erhielt dort vorläufigen Rechtsschutz. Das Finanzamt wurde zum Eintrag der begehrten Lohnsteuerklasse verpflichtet.
In seinem Urteil entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 4 V 2831/11), dass die eingetragenen Lebenspartner bei der Lohn-
Beim BVerfG liegen inzwischen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, die, so die Meinung der ARAG-